DJ Danero

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Daniel Rodenbusch, DJ Danero, nachfolgend „DJ“ genannt

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem DJ und dem Auftraggeber. Der DJ widerspricht bereits jetzt eventuellen eigenen AGB des Auftraggebers.

2. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag zwischen dem DJ und dem Auftraggeber kommt erst zustande, wenn dem Auftraggeber ein durch den DJ erstelltes Angebot annimmt und der DJ dem Auftraggeber eine Auftragsbestätigung erteilt.

Sämtliche Angebote des DJ sind freibleibend sowie unverbindlich und werden erst per Auftragsbestätigung des DJ verbindlich.

3. Leistungserbringung, Termin

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung von Beschallungs-, Licht- bzw. Foto- & Videotechnik durch den DJ. Der Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich dem Angebot des DJ. Grundlage der vertraglich geschuldeten Leistungen ist ausschließlich das Angebot des DJ.
  2. Die Leistung wird an dem im Vertrag vereinbarten Termin erbracht.
  3. Veranstaltungstechnik

    Stellt der Auftraggeber Ton, Licht und Bühnentechnik, so ist diese gemäß dem Technical Rider des DJ einzurichten. Der DJ ist verpflichtet, entsprechenden Technical Rider spätestens drei Tage vor Veranstaltungsdatum dem Auftraggeber zuzusenden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diesen innerhalb eines Tages zu bestätigen und für die Umsetzung dieses Technical Riders Sorge zu tragen.

    Änderungen sind nur in Absprache mit dem DJ vorzunehmen. Organisiert der DJ die Technik, so wird diese vom DJ direkt oder einem Dienstleister laut Angebot installiert.

    Dem DJ muss neben genügend Platz für sein Equipment auch ein Tisch (Mindestmaße: B/T/H 120/50/74 cm) zur Verfügung gestellt werden, der in der Nähe (maximal zehn Meter) eines Stromanschlusses ist.

4. Künstlerische Freiheit

Dem Auftraggeber ist die Art und Weise der Dienstleistung des DJ vor Abschluss des Vertrages grundsätzlich bekannt.

Der DJ ist stets bemüht, die im Vorgespräch besprochenen Musikvorstellungen des Auftraggebers bestmöglich umzusetzen.

Musikwünsche, welche nicht vom Auftraggeber gestellt werden, werden nach Möglichkeit und unter Berücksichtigung der aktuellen Stimmung bestmöglich vom DJ in sein Set eingebaut. Er behält sich jedoch vor, unpassende Musikwünsche nicht oder erst deutlich später zu spielen. Die Leistung des Auftragnehmers ist unabhängig vom Erfolg beim Publikum und ist mit der Darbietung gemäß der angebotenen Leistungsbeschreibung vollständig erbracht. Ein bestimmter Leistungserfolg ist nicht geschuldet.

5. Vergütung

  1. Die Rechnungen des DJ sind zahlbar innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungszugang.
  2. Der Auftraggeber kann gegen Zahlungsansprüche des DJ nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen oder mit Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis aufrechnen.

6. Zahlungsverzug

  1. Bezahlt der Auftraggeber nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist, kommt er automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
  2. Die Folgen des Zahlungsverzuges richten sich nach den gesetzlichen Regeln.
  3. Der DJ kann den Vertrag kündigen, wenn der Auftraggeber nach Verzugseintritt und angemessener Nachfrist nicht bezahlt.

7. Zugang zum Veranstaltungsort und Annahmeverzug

  1. Der Veranstaltungsort muss, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach vorheriger Terminabsprache vor Einlass des Publikums mindestens 1,5 Stunden vorher zum Aufbau der Musik- und Lichtanlage sowie zum Soundcheck und nach Ende der Veranstaltung zum Abbau der Technik mindestens eine Stunde zugänglich sein und bleiben.
  2. Lehnt der Auftraggeber zu einem vereinbarten Termin die Leistung des DJ ab oder gewährt keinen Zugang zum Objekt, behält der DJ den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Der DJ kann daneben Ersatz eines darüberhinausgehenden, durch den Ausfall des Termins entstandenen Schadens und seiner Aufwendungen nach den gesetzlichen Regelungen verlangen.

8. Haftung und Versicherung

  1. Der Auftraggeber haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Der DJ haftet nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch den DJ oder dessen Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des DJ oder dessen Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreters beruhen. Im Übrigen ist die Haftung des DJ ausgeschlossen.

9. Beendigung des Vertrages

  1. Der vorliegende Vertrag ist für beide Seiten ordentlich nicht kündbar.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Kündigung des Vertrages ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nur im Ganzen möglich; eine Teilkündigung ist unzulässig.

10. Nutzung des Markennamens sowie des Logos des Auftraggebers als Referenz zu Werbezwecken

Der DJ ist berechtigt, die Marke, die Firma und das Logo des Auftraggebers zu Werbezwecken als Referenz (z.B. auf der Internetseite des DJ) zu nutzen.

11. Stillschweigen

Über den Inhalt des Angebots, des Vertrags, der Vereinbarung und insbesondere die Höhe der Preise, ist Stillschweigen gegenüber Dritten vereinbart, soweit keine gesetzliche Auskunftsverpflichtung besteht.

12. Sonstiges

  1. Die Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Alle einseitigen Erklärungen der Parteien auf Grundlage dieses Vertrages bedürfen zumindest der Textform. Diese kann dadurch ersetzt werden, dass eine Partei eine mündliche Erklärung der anderen Partei textlich bestätigt.
  2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so sind die Parteien verpflichtet, diese Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen oder nichtigen Klausel möglichst nahe kommt.
  3. Der Vertrag unterfällt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern eine Gerichtsstandsvereinbarung vorliegend gesetzlich zulässig ist, Aachen.

Stand 06.2025

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